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Einreisebedingungen für Marokko während Covid-19

Welche Einreisebedingungen gelten für Marokko?

Die Einreise nach Marokko richtet sich nach den Entscheidungen der marokkanischen Behörden. Diese kündigten die Wiederaufnahme der Flüge ab dem 15. Juni 2021 an, mit einer veränderlichen Einteilung der Länder in zwei Listen (A und B). 

Länderlisten

Länder der Liste A

o Länder mit gemeinschaftlicher Verbreitung einer neuen Variante außer der Alpha-Variante, die damals in Marokko als vorherrschend galt;

o Länder, für die keine Daten zur epidemiologischen Lage und genomischen Überwachung verfügbar sind;

o alle weiteren Länder, für die Hinweise auf eine Verschlechterung der epidemiologischen Lage vorliegen.

Länder der Liste B

Alle Länder und Gebiete, in denen:
o Daten zur epidemiologischen Lage und insbesondere zur Verbreitung neuer Varianten verfügbar sind;

o die epidemiologische Lage unter Kontrolle ist.

 

Länder der Liste B für Marokko

Maßnahmen des Gesundheitsprotokolls

Länder der Liste A: Aussetzung der Verbindungen bleibt bestehen

Für von den Konsulaten erteilte Ausnahmegenehmigungen:
– Negativer PCR-Test beim Einsteigen, höchstens 48 Stunden alt;
– Kontrollierte zehntägige Quarantäne auf eigene Kosten in
von den örtlichen Behörden vorab festgelegten Einrichtungen;
– PCR-Kontrolltest am neunten Tag.

Länder der Liste B: Verbindungen wiederhergestellt

– Impfpass oder Bescheinigung über den vollständigen Impfschutz.
Oder
– Für Personen, die nicht oder nicht vollständig geimpft werden konnten: negativer PCR-Test beim Einsteigen, höchstens 48 Stunden alt;

Gesundheitsformular des Passagiers online herunterladen und vor dem Einsteigen vollständig ausfüllen; es wird auch an Bord verteilt. Insbesondere die Adresse und zwei Telefonnummern des Passagiers sind anzugeben, damit er bei Bedarf in den ersten zehn Tagen nach seiner Einreise erreicht werden kann.

Hinweis: Der Impfnachweis gilt zwei Wochen nach Verabreichung der zweiten Dosis oder der Einzeldosis als vollständig.

Nicht geimpfte Passagiere oder Personen, die am Abreisetag erst eine Impfdosis erhalten haben:

  • Für Marokkaner und andere Staatsangehörige mit Wohnsitz in Marokko:
    Nach der Ankunft in Marokko müssen sie sich fünf Tage zu Hause isolieren und am fünften Tag einen Schnellantigen- oder PCR-Test durchführen.

Beim Einsteigen sind vorzulegen:

  • ein negativer PCR-Test, der vor dem Einsteigen weniger als 48 Stunden alt ist;
  • eine ausgefüllte und unterschriebene eidesstattliche Erklärung über die Verpflichtung zur fünftägigen häuslichen Isolation mit Schnellantigen- oder PCR-Test am fünften Tag;
  • ein ausgefülltes und unterschriebenes Gesundheitsformular.
 

Ausländische Besucher in Marokko:

Sie müssen nach ihrer Ankunft eine kontrollierte zehntägige Quarantäne auf eigene Kosten in einer von den marokkanischen Behörden vorab festgelegten Einrichtung absolvieren, mit PCR-Kontrolltest am neunten Tag;

Beim Einsteigen sind vorzulegen:

  • ein negativer PCR-Test, der vor dem Einsteigen weniger als 48 Stunden alt ist;
  • eine ausgefüllte und unterschriebene eidesstattliche Erklärung für eine zehntägige Quarantäne;
  • eine Reservierungsbestätigung als Zahlungsnachweis für einen zehntägigen Quarantäneaufenthalt in einem von den marokkanischen Behörden bestimmten Hotel;
  • ein ausgefülltes und unterschriebenes Gesundheitsformular. Nach einem Aufenthalt von mehr als zehn Tagen in einem Land der Liste B unterliegen Reisende aus Ländern der Liste A allerdings den Anforderungen für Länder der Liste B.

Hinweis: Kinder unter elf Jahren sind unabhängig vom Herkunftsland vom PCR-Test befreit. Ab elf Jahren ist der Test erforderlich.

Nachfolgend finden Sie die Liste der für eine zehntägige Quarantäne zugelassenen Hotels.

Länder von Zuletzt geändert: 22.07.2021